Haus- und Hotelordnung
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1. Frühstück. Frühstückszeiten sind von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr im EG im dafür vorgesehen Frühstücksraum.
2. Ab 22:00 Uhr ist die Hoteltüre (Seiteneingang) unseres Hauses geschlossen. Die Tür lässt sich mit dem am Zimmerschlüssel befindlichen Schlüssel öffnen.
3. Haustiere sind im Hotel willkommen. Haustiere in jeden Fall nur auf Anfrage.
4. Der Gastaufnahmevertrag, bzw. Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt oder zugesagt wurde.
5. Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter (Herr Schubaur). Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Mietvertrag abgeschlossen ist.
6. Der Vermieter (Herr Schubaur) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Zimmer ab 12 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Zimmer, wenn nicht anders vereinbart, bis 10 Uhr geräumt sein.
8.Der Gast ist haftbar für die von ihm am Inventar angerichteten Schäden und verpflichtet sich diese unverzüglich zu melden und evtl. entstehende Aufwendungen (Reparaturkostenaufwand) an den Vermieter / Eigentümer / Hotelbesitzer zu zahlen!
9. Der Gast ist verpflichtet, alle Personen, die sein Apartment benutzen, im Voraus zu registrieren. Wir sind keine Treff- oder Vergnügungsstätte und vermieten Zimmer nur nach vorheriger vereinbarter Personenzahl. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns das Recht vor, eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro pro Person und Tag zu berechnen. Dies kann zu einer Anzeige führen und sogar den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Wenn also eine nicht gemeldete Person hier übernächtigt und den Übernachtungssold vor Abreise nicht entrichtet, sehen wir uns gezwungen die Geldstrafe zu verhängen und eine Anzeige zu erstatten.